Bis zu 100% sachliche Ertragssteuerbefreiung bei Fonds.
Das seit 2011 geltende Steuerrecht verlangt die Zusammensetzung der Vermögenswerte bei Investitionen in Fonds. Ohne diesen detaillierten Nachweis werden Erträge aus Fonds zu 100 % besteuert. Diese Klassifizierung ist enorm zeitaufwendig, da Bankendepotauszüge und Factsheets zur Analyse herbeigezogen werden müssen.